Heimarbeitsschutz

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Heimarbeitsschutz

Das Heimarbeitsgesetz (HAG) schützt diejenigen, welche in eigener Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder ZwischenmeisterInnen arbeiten. Damit soll dem Risiko sozialer Benachteiligung von HeimarbeiterInnen vorgebeugt werden.

Die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes sind zwingend einzuhalten. Sie können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne HeimarbeiterInnen nachträglich darauf verzichten. Die Entlohnung richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines Tarifvertrages haben.

Informationsmaterial / Formulare

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Heimarbeitsgesetz (HAG)