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Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V)
Das Land Mecklenburg-Vorpommern schafft bessere Bedingungen für Beschäftigte, die sich beruflich, politisch oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden wollen. Vom Jahr 2014 an werden mehr Beschäftigte im Land von der Bildungsfreistellung profitieren können. Das aktuelle Bildungsfreistellungsgesetz ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten und wurde mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes vom 11. Dezember 2020 geändert.
Gesetzliche Grundlagen und Antragsformulare zum BfG M-V
Gesetzliche Grundlagen und Dokumente
Bezeichnung | Format | Größe |
---|---|---|
Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern.docx.pdf | 0,39 MB | |
BfAntrVO.docx | DOCX | 0,02 MB |
Erläuterungen zum Online-Antragsverfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V.pdf | 0,11 MB | |
Teilnahmebestätigung | DOCX | 0,01 MB |
Erstattungsantrag Stand Januar 2024.docx | DOCX | 0,02 MB |
Erstattungsantrag Stand Januar 2024.pdf | 0,32 MB | |
Datenschutzerklärung zu den Erstattungsverfahren.pdf | 0,24 MB |