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Meldungen von Arzneimittelrisiken
Postanschrift
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin Hausanschrift (Postanschrift s. o.)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Graf-Yorck-Straße 10
19061 SchwerinTelefon: 0385 588-59900
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle überwacht Hersteller von Arzneimitteln und Wirkstoffen, Blutspendedienste, Prüfeinrichtungen, Großhändler, Apotheken, Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte. In diesem Zusammenhang werden auch Arzneimittelproben untersucht sowie Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Apotheken, Großhändler, Arzneimittelhersteller, Gewebeeinrichtungen und Drug-Checking-Projekte durchgeführt. Bei Inspektionen wird darüber hinaus auch vor Ort überprüft, ob die betreffenden Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.
Basis der Überwachung sind neben dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelrecht die Vorgaben des Landesrechts Mecklenburg-Vorpommern.
Die genaue Aufgabenbeschreibung finden Sie hier
Zu den Aufgabengebieten der Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle Mecklenburg-Vorpommern gehören:
- Erteilung von Erlaubnissen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes wie z. B. Herstellungserlaubnisse, Erlaubnisse zur Gewinnung, Be- oder Verarbeitung von Gewebe oder Gewebezubereitungen, Importerlaubnisse, Großhandelserlaubnisse
- Überwachung von Arzneimittelherstellern einschließlich Herstellern von Blutprodukten, Gewebe und Gewebezubereitungen, Importeuren, Pharmazeutischen Großhändlern, Apotheken einschließlich Krankenhausapotheken und Ärzten
- Untersuchung von Arzneimitteln
- Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Apotheken einschließlich der Durchführung der amtlichen Abnahmebesichtigung
- Erteilung von Erlaubnissen zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Pflegeheimen
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern
- Überwachung gemäß Heilmittelwerbegesetz in Bezug auf Arzneimittel
- Überwachung von klinischen Prüfungen
- Anerkennung der Sachkenntnis von Pharmaberatern
- Bearbeitung von Vorgängen als zuständige Behörde im Sinne des Transfusionsgesetzes
- Bearbeitung von Arzneimittelrisiken
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Weitere Bearbeitungsgebiete:
- Bearbeitung von Zollanfragen im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln
- Mitarbeit in Expertenfachgruppen zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Überwachung
- Mitarbeit bei Abschlussprüfungen zum Apotheker- und PTA-Beruf
- Zuarbeit bei Gesetzgebungsverfahren