Meldungen von Arzneimittelrisiken
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Landesamt für Gesundheit und Soziales
Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
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Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle

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Medikamente

Die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle überwacht Hersteller von Arzneimitteln und Wirkstoffen, Blutspendedienste, Prüfeinrichtungen, Großhändler, Apotheken, Krankenhäuser sowie Ärztinnen und Ärzte. In diesem Zusammenhang werden auch Arzneimittelproben untersucht sowie Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren für Apotheken, Großhändler, Arzneimittelhersteller, Gewebeeinrichtungen und Drug-Checking-Projekte durchgeführt. Bei Inspektionen wird darüber hinaus auch vor Ort überprüft, ob die betreffenden Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Basis der Überwachung sind neben dem Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelrecht die Vorgaben des Landesrechts Mecklenburg-Vorpommern.

Die genaue Aufgabenbeschreibung finden Sie hier

Zu den Aufgabengebieten der Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle Mecklenburg-Vorpommern gehören:

  • Erteilung von Erlaubnissen auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes wie z. B. Herstellungserlaubnisse, Erlaubnisse zur Gewinnung, Be- oder Verarbeitung von Gewebe oder Gewebezubereitungen, Importerlaubnisse, Großhandelserlaubnisse
  • Überwachung von Arzneimittelherstellern einschließlich Herstellern von Blutprodukten, Gewebe und Gewebezubereitungen, Importeuren, Pharmazeutischen Großhändlern, Apotheken einschließlich Krankenhausapotheken und Ärzten
  • Untersuchung von Arzneimitteln
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Apotheken einschließlich der Durchführung der amtlichen Abnahmebesichtigung
  • Erteilung von Erlaubnissen zum Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
  • Genehmigung von Verträgen zur Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Pflegeheimen
  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern
  • Überwachung gemäß Heilmittelwerbegesetz in Bezug auf Arzneimittel
  • Überwachung von klinischen Prüfungen
  • Anerkennung der Sachkenntnis von Pharmaberatern
  • Bearbeitung von Vorgängen als zuständige Behörde im Sinne des Transfusionsgesetzes
  • Bearbeitung von Arzneimittelrisiken
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten


Weitere Bearbeitungsgebiete:

  • Bearbeitung von Zollanfragen im Zusammenhang mit dem Import von Arzneimitteln
  • Mitarbeit in Expertenfachgruppen zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Überwachung
  • Mitarbeit bei Abschlussprüfungen zum Apotheker- und PTA-Beruf
  • Zuarbeit bei Gesetzgebungsverfahren

Informationsmaterial / Formulare

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung (Gesundheitswesenkostenverordnung - GesKostVO M-V)