Gentechnik
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Anzeige, Anmeldung, Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen und der darin durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Grundlage bilden die Regelungen des Gentechnikgesetzes und darauf beruhender Rechtsvorschriften.
Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung bei der Sicherheitseinstufung vorgesehener gentechnischer Arbeiten
- Beratung zum Anzeige-, Anmeldungs- bzw. Genehmigungsverfahren (Formblätter) und zu den personellen Voraussetzungen der Betreiber
- Beratung zur Ausstattung einer gentechnischen Anlage
- Durchführung des Genehmigungsverfahrens
- Kontrolle der gentechnischen Anlagen vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig im laufenden Betrieb auf ihren sicherheitstechnischen Zustand
Die Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens von GVO sind ebenfalls beim BVL einzureichen.
Die anschließende Risikobewertung wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA durchgeführt.
Öffentliche Bekanntmachungen zu gentechnikrechtlichen Verfahren
Hier finden Sie Bekanntmachungen u. a. von aktuellen Genehmigungsvorhaben gemäß §§ 8 bis 11 GenTG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 GenTVfV und § 10 Absatz 7 und 8 BImSchG, Erörterungsterminen sowie Außerbetrieblichen Notfallplänen gemäß § 4 Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV).
Rechtlicher Hinweis
Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Inhalte erhoben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts für Mecklenburg-Vorpommern mit dem Amtlichen Anzeiger.
Genehmigungsvorhaben gemäß §§ 8 bis 11 GenTG i. V. m. § 12 Absatz 1 GenTVfV und § 10 Absatz 7 und 8 BImSchG
Alle gentechnischen Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern werden hier, zeitlich begrenzt, veröffentlicht. Auf diese Veröffentlichungen werden die Bürgerinnen und Bürger vorab durch amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen.
- Bekanntmachung der Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer gentechnischen Anlage - HRO302-593-G411-3.24
- Bekanntmachung der Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer gentechnischen Anlage - HRO302-593-G411-2.24
- Bekanntmachung der Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer gentechnischen Anlage - HRO302-593-G411-1.24
Außerbetriebliche Notfallpläne gemäß § 4 GenTNotfV
Digitale Erfassung und Überwachung gentechnischer Anlagen
Etablierung eines Fachinformationssystems inklusive Datenbank zur digitalen Erfassung und Überwachung gentechnischer Anlagen und gentechnischer Arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern
Im Rahmen eines Modellprojekts zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wurde die Einführung eines Fachinformationssystems Gentechnik (FISGT) für Vollzugs- und Überwachungsaufgaben im Rahmen des Gentechnik-Vollzugs gefördert.
Förderzeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2025
Fördersumme: 80.000 Euro
Durch die Nutzung nach entsprechender Weiterentwicklung eines bereits existierenden Systems [Entwicklung durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit GIP CC digital GmbH Dresden im Rahmen einer Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Umwelt und Digitalisierung (Projekt 60)] konnten die Kosten minimiert werden.
Aktuell wird FISGT in den Landesbehörden Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern angewendet. So wurde ein bereits bestehendes Netzwerk unter den beteiligten Gentechnik-Vollzugsbehörden Deutschlands erweitert. Probleme und Fragestellungen können gemeinsam bzw. unterstützend bearbeitet werden.