Gentechnik
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Anzeige, Anmeldung, Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen und der darin durchgeführten gentechnischen Arbeiten. Grundlage bilden die Regelungen des Gentechnikgesetzes und darauf beruhender Rechtsvorschriften.
Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung bei der Sicherheitseinstufung vorgesehener gentechnischer Arbeiten
- Beratung zum Anzeige-, Anmeldungs- bzw. Genehmigungsverfahren (Formblätter) und zu den personellen Voraussetzungen der Betreiber
- Beratung zur Ausstattung einer gentechnischen Anlage
- Durchführung des Genehmigungsverfahrens
- Kontrolle der gentechnischen Anlagen vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig im laufenden Betrieb auf ihren sicherheitstechnischen Zustand
Die Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens von GVO sind ebenfalls beim BVL einzureichen.
Die anschließende Risikobewertung wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA durchgeführt.
Öffentliche Bekanntmachungen zu gentechnikrechtlichen Verfahren
Hier finden Sie Bekanntmachungen u. a. von aktuellen Genehmigungsvorhaben gemäß §§ 8 bis 11 GenTG in Verbindung mit § 12 Absatz 1 GenTVfV und § 10 Absatz 7 und 8 BImSchG, Erörterungsterminen sowie Außerbetrieblichen Notfallplänen gemäß § 4 Gentechnik-Notfallverordnung (GenTNotfV).
Rechtlicher Hinweis
Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Inhalte erhoben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts für Mecklenburg-Vorpommern mit dem Amtlichen Anzeiger.
Genehmigungsvorhaben gemäß §§ 8 bis 11 GenTG i. V. m. § 12 Absatz 1 GenTVfV und § 10 Absatz 7 und 8 BImSchG
Alle gentechnischen Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern werden hier, zeitlich begrenzt, veröffentlicht. Auf diese Veröffentlichungen werden die Bürgerinnen und Bürger vorab durch amtliche Bekanntmachungen im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen.