Meldepflichtige Infektionskrankheiten: Meldedaten
Hier finden Sie die aktuellen wöchentlichen Berichte sowie den gegenwärtigen Jahresbericht über die erfassten meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Mecklenburg-Vorpommern.
Epidemiologische Berichte
Meldung und Erfassung von Infektionskrankheiten in Mecklenburg-Vorpommern
Auf der Grundlage des in Deutschland geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind nach den §§ 6 und 7 IfSG Erkrankungen und Erreger nach vom Robert Koch-Institut (RKI) vorgegebenen Falldefinitionen meldepflichtig.
Eine zusätzliche Meldepflicht nach erweiterter Landes-Verordnung (Infektionsanpassungs-Verordnung und Infektionsschutz-Ausführungsgesetz) erfasst weitere in Mecklenburg-Vorpommern meldepflichtige Infektionskrankheiten und Erreger. Dazu gehören Borreliose und Tetanus sowie die dazu gehörigen Erreger und zusätzlich die Labornachweise von Entamoeba histolytica und Streptococcus pneumoniae.
Die Meldungen der Ärzte/Laboratorien erfolgen an die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Die dort zusammengeführten Daten werden auf EDV-technischer Basis anonymisiert an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) weitergeleitet.
In der Landesstelle werden alle Daten überprüft und an das RKI als Bundesbehörde gemeldet.