Benannte Stelle § 15 TrinkwV (a. F.)
Jeanett Hoffmann
Telefon: 0385 588-59741

Trinkwasseruntersuchungsstellen

Für die Untersuchung von Trink­wasser im Sinne der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trink­wasser­verordnung – TrinkwV) vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, S. 2), ist eine Zulassung und Listung der Untersuchungs­stelle durch die zuständige oberste Landes­gesundheits­behörde oder eine von ihr benannte Stelle notwendig. Bis zum Erlass einer Rechts­ver­ordnung auf Grund § 38 (1) des Infektions­schutz­gesetzes ist § 15 (4), (5) und (6) der Trink­wasser­ver­ordnung in der Fassung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 22.09.2021 (BGBl. I S. 4343) weiter anzuwenden.

Das mit der Listung verbundene Recht zur Untersuchung von Trinkwasser gilt bundesweit.

Darüber hinaus benennt die Landesliste in einer Anlage, die über eine Kenn-Nummer geöffnet werden kann, für jede Unter­suchungs­stelle parameter­bezogen die Prüfverfahren, für die sie zugelassen ist.

Folgend finden Sie die im Land ansässigen und zugelassenen Trink­wasser­unter­suchungs­stellen sowie die Informationen zu den Landeslisten der Trink­wasser­unter­suchungs­stellen aller Bundesländer.

Parameterbezogene Zulassungen MV

Zulassungsbedingungen/Jahresmeldung

Das LAGuS wurde seitens der Landesregierung als benannte Stelle gemäß § 15 Abs. 4 und 6 TrinkwV (a. F.) für die Zulassung der Trinkwasseruntersuchungsstellen bestimmt, die regelmäßig zu überprüfen hat, ob die in MV zugelassenen und gelisteten Trinkwasserlaboratorien die entsprechenden Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen.

Alle Informationen hinsichtlich der Zulassung und Jahresmeldung von Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie im Bereich "Informationsmaterial/Formulare".

Informationsmaterial / Formulare