Wasserhygiene

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Wasser

Die Mitarbeiter des Fachbereiches Wasserhygiene untersuchen das Trink- und Badewasser entsprechend der rechtlichen Vorgaben für die Gesundheitsämter in unserem Land und beraten diese in allen Belangen der Wasserversorgung und der entsprechenden Anlagen.

Trinkwasser

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Trinkwasser

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Chemische Stoffe dürfen nicht in schädlichen Konzentrationen enthalten sein. Trinkwasser muss außerdem hinsichtlich Geschmack, Geruch und Aussehen einwandfrei sein. Regelmäßige Kontrollen gewährleisten das.

 

Für die Reinheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von Trinkwasser sind die Wasserversorgungsunternehmen verantwortlich. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte für die Überwachung der Trinkwasserqualität zuständig. Kontrollen und Probenentnahmen vor Ort erfolgen durch die kreislichen Gesundheitsämter, die in das Qualitätssicherungssystem des LAGuS einbezogen sind.

Die Zusammenstellung der im Land gelisteten Trinkwasseruntersuchungsstellen finden Sie hier.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Bewertungshilfe für Radioaktivitätsuntersuchungen - Erläuterungen
Bewertungshilfe für Radioaktivitätsuntersuchungen (Rechenhilfe)
Parameter der Trinkwasserverordnung: Bisphenol A, Epichlorhydrin, Vinylchlorid und Acrylamid
Parameter der Trinkwasserverordnung: Kupfer
Merkblatt über hygienische Verhaltensweisen für Personen in Hochwasser- oder Überschwemmungsgebieten zur Vermeidung von Infektionsgefahren
Überwachung von mobilen Versorgungsanlagen (d-Anlagen) sowie von Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung (f-Anlagen)

Leitfaden für Gesundheitsämter

Merkblattes Installation und Betrieb von zeitweise betriebenen Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Beispiel eines Merkblattes Installation und Betrieb von zeitweise betriebenen Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen - Hygieneregeln und Pflichten der Betreibenden

Trinkwasser und Coronavirus - Stellungnahme des Umweltbundesamtes
Empfehlungen zu den Trinkwasseruntersuchungen in den vom Gesundheitsamt zu überwachenden Einrichtungen gemäß Abschnitt 13 §§ 54-60 TrinkwV

Fachaufsätze / Berichte / Beiträge

Kurzbericht zum Vorkommen von Vanadium im Trinkwasser in MV

Gesetze / Verordnungen / Richtlinien

Bedeutung von antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen im Trinkwasser
Trinkwasserverordnung - Hinweise zur Umsetzung und FAQ

Stand: 22.05.2024

Leitlinien zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung

Eine neue Version ist derzeit in Überarbeitung.

Empfehlungen zur Überwachung von Kleinanlagen zur Eigenversorgung (c-Anlagen)

Badewasser

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Badewasser

Das Gesundheits- und Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern hat tolle Badestrände an mehr als 1700 Kilometern Ostseeküste und viele idyllisch gelegene Seen zu bieten. Fast 500 Badestellen im Nordosten werden regelmäßig während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert. So können bei eventuellen Verunreinigungen und massiven Algenaufkommen entsprechende Warnungen bekannt gegeben werden.

Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter besichtigen zunächst das gesamte Umfeld (Toiletten, Abfallbehälter, Sauberkeit der Strände). Vor Ort messen sie in Binnengewässern außerdem die Sichttiefe des Wassers und den pH-Wert und stellen fest, ob es Verschmutzungen gibt, zum Beispiel durch Öl. Kontrolliert werden auch Färbung, Geruch und eventuelle Schaumbildung des Wassers.

Zu jeder Vor-Ort-Kontrolle gehört die Entnahme einer Wasserprobe (250 ml) an einer Stelle, an der das Wasser ungefähr einen Meter tief ist, und dort etwa 30 Zentimeter unter der Oberfläche. Diese Wasserproben werden im LAGuS auf Bakterien untersucht, die auf eine Verunreinigung mit Abwasser hindeuten und die Wundinfektionen und Magen-Darm-Probleme verursachen. Die Ergebnisse der Analyse werden anhand von Richt- und Grenzwerten, die von der EU vorgegeben sind, beurteilt und den Gesundheitsämtern weitergemeldet.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Informationen zu antibiotikaresistenten Bakterien im Badegewässer
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Vibrionen
Vibrionen – Krankheitserreger in der Ostsee
Information zum Schutz von Badenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Cyanobakterien-Massenvorkommen
Baden im Meer - Was Sie wissen sollten...
Baden in Seen - was Sie wissen sollten...
Verletzung durch Quallen in der Ostsee
Badedermatitis (Zerkariendermatitis)
Zerkarien-Warnung
Cyanobakterien-Warnung
Coronavirus und der Besuch in Schwimm- oder Badebecken - Stellungnahme des Umweltbundesamtes

Badewasser - Informationen für Experten

Wann und wo kommen Blaualgen vor?

Blaualgen sind eigentlich Bakterien (Cyanobakterien) und kommen natürlicherweise sowohl in der mittleren Ostsee als auch in Binnenseen vor. Sie können sich bei längeren Schönwetterperioden massenhaft vermehren und "Algenfelder" ("Wasserblüten") bilden. Neben dem Nährstoffeintrag (Phosphate) in die Gewässer wird das Wachstum begünstigt durch die Fähigkeit der Cyanobakterien, aus der Luft Stickstoff aufzunehmen. Blaualgen können dann bei entsprechenden auflandigen Windverhältnissen überall an die Küsten und Badestrände angetrieben werden. Bei starkem Wind und Wellengang werden solche Algenfelder üblicherweise aufgelöst, deshalb kann sich die Situation vor Ort innerhalb von Stunden ändern.

Schwimm- und Badebeckenwasser

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Schwimmbecken

In Frei- oder Hallenbädern wird das Wasser  ständig im Kreislauf aufbereitet, gereinigt und desinfiziert. Die Desinfektion tötet Krankheitserreger im Badewasser sehr schnell ab, bevor sie von einem anderen Badegast aufgenommen werden können. Dadurch ist es möglich, eine große Zahl von Besuchern in einem relativ kleinen Becken baden zu lassen, ohne dass eine besondere Gesundheitsgefahr befürchtet werden muss.

Informationsmaterial / Formulare

Merkblätter / Empfehlungen

Übersicht über zu bestimmende Parameter DIN 19643 (2023)
Übersicht zu den Überwachungspflichten von Betreiber und Gesundheitsamt für Schwimm- und Badebecken gemäß DIN 19643 und UBA-Empfehlung (2013)