Dritter Abschnitt der Ärztlichen und der Pharmazeutischen Prüfung im November und Dezember 2020

26.10.2020  | LAGuS  | LAGuS

Die Zulassungen und Ladungen zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen und der Pharmazeutischen Prüfung wurden in den letzten Tagen postalisch zugestellt. Details zum Ablauf der eintägigen Prüfung entnehmen Sie dann bitte diesem Schreiben.

Bitte beachten Sie:

Nach den geltenden Regelungen der Corona-LockerungsLVO M-V und der SARS-CoV-2-QuarantäneVO (Stand: 21.10.2020) gilt für einreisende Studentinnen und Studenten aktuell Folgendes:

  • Einreise
    Auch für den Fall, dass der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in Deutschland, aus der die Studenten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen wollen, als sogenanntes Risikogebiet (7-Tage-Inzidenz: > 50) eingestuft sein sollte, dürfen die Studenten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, die an einer Hochschule im Sinne des § 1 LHG immatrikuliert sind (vgl. § 5 Abs. 5 Corona-LockerungsLVO M-V). Weil dies für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich ist, dürfen auch Prüfungsteilnehmer/-innen einreisen, die nicht mehr an einer Hochschule in MV immatrikuliert sind.
  • Keine Quarantänepflicht
    Personen, die aus sogenannten inländischen Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, es sei denn, sie weisen Symptome auf, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 hinweisen. Symptomatische Personen aus inländischen Risikogebieten dürfen nicht an der Prüfung teilnehmen.