Neue Gebühren für Wertmarken

09.01.2025  | LAGuS  | LAGuS

Menschen mit Schwerbehinderung, die Bus und Bahn mit einer Wertmarke nutzen, müssen seit dem 01.01.2025 eine höhere Wertmarkengebühr bezahlen.

Die sogenannte Eigenbeteiligung für ein Beiblatt mit einer Wertmarke erhöht sich für zwölf Monate von bisher 91 Euro auf 104 Euro. Für eine Wertmarke, die ein halbes Jahr gültig ist, sind statt der bisherigen 46 Euro nun 53 Euro zu zahlen.

Bereits ausgegebene Wertmarken behalten ihre Gültigkeit. Auch die durch das LAGuS bereits versendeten Zahlungsaufforderungen, die den bisherigen niedrigeren Betrag in Höhe von 91 Euro bzw. 46 Euro ausweisen, sind verbindlich. Es wird seitens des LAGuS keine Nachforderungen geben.

Die Zahlungsaufforderungen für die neuen Beträge werden seit Jahresbeginn versandt. Am bisherigen Antragsverfahren bei den Versorgungsämtern und an der Wahlmöglichkeit zwischen Jahres- und Halbjahreswertmarke ändert sich nichts.

Die Regelung trat zum 01.01.2025 für alle Bundesländer in Kraft und wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht.