Merk-Blatt zum Antrag auf Fest-Stellung von einer Behinderung und Schwer-Behinderung
- in Leichter Sprache -
Das können Sie hier in Leichter Sprache lesen:
- Antrag auf Fest-Stellung einer Behinderung
- Gleich-Stellung mit schwer-behinderten Menschen
- Hilfen im Arbeits-Leben
- Menschen mit Behinderung können viele extra Leistungen bekommen
Dafür gibt es eine Zahl. Zum Beispiel: 20, 30, 40, 50 bis 100. Das ist der Grad von der Behinderung. Die Abkürzung dafür ist GdB. Das bedeutet: So schwer ist die Behinderung von einer Person. Wenn eine Person einen GdB von 50 hat. Oder wenn sie mehr hat. Dann kann sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.
Gleich-Stellung mit schwer-behinderten Menschen
Manche Menschen haben nur eine leichte Behinderung. Zum Beispiel Menschen mit einem GdB von 30 oder 40. Wenn sie besondere Hilfen bei der Arbeit brauchen. Dann können sie beim Arbeits-Amt einen Antrag auf Gleich-Stellung stellen. Sie haben dann die gleichen Rechte wie Menschen mit einer schweren Behinderung.
· Die Sicherung von Arbeits-Plätzen
Manche Menschen mit Behinderungen brauchen Hilfen am Arbeits-Platz. Zum Beispiel:
- Einen Sprach-Computer für blinde Menschen.
- Gebärden-Sprach-Übersetzer für gehörlose Menschen.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Arbeits-Amt. Und beim Renten-Amt und beim Integrations-Amt.
· Besonderer Kündigungs-Schutz vom Arbeits-Platz
Menschen mit Behinderung dürfen nur eine Kündigung bekommen, wenn das Integrations-Amt zustimmt.
· Kosten-los mit Bus und Bahn fahren
Menschen mit einer Geh-Behinderung können eine Wert-Marke für ihren Behinderten-Ausweis kaufen. Damit sie in Bus und Bahn kein Geld bezahlen müssen. Manche Menschen müssen die Wert-Marke nicht bezahlen.
Zum Beispiel:
- blinde Menschen
- hilflose Menschen
- Menschen, die Geld vom Amt bekommen.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Versorgungs-Amt.
· Leichter Parken mit dem Auto
Manche Menschen mit Behinderung dürfen ihr Auto auf Park-Plätzen mit dem Rollstuhl-Zeichen parken. Dafür müssen sie einen Antrag für eine Park-Erleichterung stellen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Straßen-Verkehrs-Amt.
· Keine Kraft-Fahrzeug-Steuer
Manche Menschen mit Behinderung müssen weniger Steuern bezahlen. Oder sie müssen gar keine Steuern für ihr Auto bezahlen. Mehr Informationen dazu bekommen Sie beim Hauptzoll-Amt.
· Freiwillig in der gesetzlichen Kranken-Kasse
Eine Person kann sich freiwillig bei einer gesetzlichen Kranken-Kasse versichern. Wenn sie eine schwere Behinderung bekommt. Mehr Informationen dazu bekommen Sie bei den Kranken-Kassen.
· Weniger Gebühren für Fernsehen und Radio bezahlen
Gebühren sind Geld. Manche Menschen mit Behinderung müssen weniger Gebühren für Fernsehen und Radio bezahlen.
Zum Beispiel:
- blinde Menschen
- Menschen mit einer Seh-Behinderung
- gehörlose Menschen.
Dazu müssen Sie einen Antrag an diese Adresse schreiben:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitrags Service
50656 Köln
Hier bekommen Sie mehr Informationen dazu:
Im Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Oder am Telefon: 018 59 99 01 00
Der Anruf kostet Geld.
· Blinden-Geld bekommen
Blinde Menschen können Blinden-Geld bekommen. Dafür müssen sie einen Antrag schreiben. Mit dem Geld können sie zum Beispiel eine Begleitung bezahlen.
- Wenn sie einkaufen gehen wollen.
- Wenn sie zum Arzt gehen.
- Wenn sie eine Reise machen wollen.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie bei der Pflege-Kasse. Oder beim Sozial-Amt.
Wer dieses Info-Blatt gemacht hat:
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales
Mit Hilfe von: Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
Prüfung und Text in Leichter Sprache sind von: www.leicht-ist-klar.de
Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., gezeichnet von: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von:
Inclusion Europe