Soziales Entschädigungsrecht

Was bedeutet Soziale Entschädigung?

Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden. Auch die Hinterbliebenen solcher Beschädigten können eine Versorgung beanspruchen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wen umfasst die Soziale Entschädigung?

  • Kriegsopfer (Personen, die aufgrund der Folgen des Ersten und Zweiten Weltkrieges geschädigt wurden)
  • Opfer von Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte
  • Personen, die nach dem 08.05.1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin oder in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten aus politischen Gründen inhaftiert wurden und dadurch gesundheitlich beeinträchtigt worden sind
  • Personen, die aufgrund von SED-Unrechtsmaßnahmen haft- und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden erlitten haben, die noch heute fortdauern

Rechtliche Grundlagen

Änderung der Rechtslage seit 01.01.2024

Zum 01.01.2024 wurde das Soziale Entschädigungsrecht reformiert. Ein neues Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), löste das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und weitere gesetzliche Regelungen ab. Ziel ist die Verbesserung und Bündelung des Rechts der Sozialen Entschädigung in einem eigenen Sozialgesetzbuch.

Von der Änderung sind Entschädigungsleistungen nach den folgenden Gesetzen betroffen:

  • Bundesversorgungsgesetz
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
  • Häftlingshilfegesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Zivildienstgesetz
  • Anti-D-Hilfe-Gesetz (nur bezüglich der Krankenbehandlungsleistungen)
  • Unterstützungsabschlussgesetz

Auch das neue SGB XIV sieht monatliche Zahlungen an Geschädigte und deren Hinterbliebene vor, ebenso Krankenbehandlungsleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Fürsorge und Teilhabeleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.

Zum Jahreswechsel 2024 haben alle anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid erhalten. Dieser informiert über die neuen Leistungen und das Wahlrecht. Die Ausübung des Wahlrechtes kann binnen eines Jahres erfolgen.

Über die bestehenden Regelungen, neue Entwicklungen, Beratungsstellen und Verfahrensabläufe informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter folgendem Link: Neues Soziales Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Weitere Informationen finden Sie auch hier: https://www.bih.de/soziale-entschaedigung

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist das Dezernat Soziale Entschädigung.

Informationsmaterial / Formulare

Formulare / Anträge

Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem SGB XIV
Antrag auf Leistungen für geschädigte Personen nach dem Strafrechtlichen oder Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG oder VwRehaG)
Antrag § 60 IfSG (Versorgung eines Impfschadens)