Feuerwerk zum Jahreswechsel – ein gefährlicher Spaß
Zum Jahreswechsel wird es jetzt wieder richtig laut. Böller und Feuerwerk sollen die bösen Geister vertreiben. Wer nicht aufpasst, kann durch das Böllern jedoch auch „böse Geister“ heraufbeschwören: „Vorsicht ist geboten, damit niemand Verbrennungen, starke Verletzungen und irreversible Schädigungen der Augen und Ohren davonträgt, die das ganze weitere Leben beeinträchtigen können“, warnt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Kauf und Einsatz von Feuerwerk sind im Sprengstoffgesetz und in den dazugehörigen Verordnungen geregelt. In diesem Jahr darf Pyrotechnik der Kategorie F2 ab dem 28. Dezember verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist jedoch nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z. B. Tischfeuerwerk) kann das ganze Jahr über gekauft werden, das Zünden ist jedoch auch erst ab einem Alter von zwölf Jahren erlaubt.
Mit Feuerwerk sollte niemand Unfug treiben. Durch leichtsinnige oder unsachgemäße Handhabung kann es beispielsweise zu Augenverletzungen, Verbrennungen und zu Verstümmelungen kommen. Auch Gehörschäden sind zu befürchten. Tückisch an den Explosionsgeräuschen sind die kurzen Einwirkzeiten von etwa 25 Millisekunden. Bei einer so kurzen Expositionsdauer ist die Lautstärkeempfindung stark eingeschränkt, weshalb man den Lärm nicht als so belastend wahrnimmt.
Der Gesetzgeber schreibt für Böller der Kategorie F2 acht Meter Sicherheitsabstand vor. Die in Deutschland auf dem Markt erhältlichen Feuerwerkskörper werden geprüft, damit in dieser Entfernung ein Schallpegel von 120 dB(A) nicht überschritten wird. Sehr viele Schallereignisse mit einem solchen Pegel können in der Summe allerdings auch schädigend wirken.
Durch das Abbrennen der Feuerwerkskörper gelangen zudem immer auch giftige Stoffe in die Luft, die Atembeschwerden und Asthma-Anfälle auslösen können. Darum sollte man sich nie in den direkten Rauch stellen. „Achten Sie am Silvesterabend vor allem auf Kinder. Sie sollten aus sicherer Entfernung dem Feuerwerk zusehen“, empfiehlt Dr. Will. Auch Vorerkrankte mit Lungenleiden sollten nur aus sicherer Entfernung dem Feuerwerk zusehen.
Die Einfuhr von Feuerwerk aus dem Ausland ist für Privatpersonen nicht erlaubt. Das Abbrennen von illegal eingeführten oder selbst hergestellten Feuerwerkskörpern ist ebenfalls verboten und außerdem extrem gefährlich und wird als Straftat geahndet. Auch eine unsachgemäße Handhabung von legalen Feuerwerkskörpern kann bestraft werden.
Wer sich selbst schützen will, sollte in der Silvesternacht einen Gehörschutz tragen und auf ausreichend Sicherheitsabstand achten, wenn er sich in der Nähe von Feuerwerkskörpern aufhält. Wer nach dem Böllern Tinnitus oder Ohrenschmerzen verspürt oder noch am nächsten Morgen ein vermindertes Hörvermögen wahrnimmt, sollte möglichst schnell fachärztliche Hilfe suchen. Am Neujahrstag gilt es in jedem Fall, dem Gehör eine Erholungspause zu gönnen.
Zu guter Letzt: Das LAGuS ist die Behörde, der gewerbliche Feuerwerke in MV anzuzeigen sind. Darunter fallen beispielsweise Feuerwerke zu Festivals wie dem Airbeat One, die „Pyro Games“ oder die großen Höhenfeuerwerke zum Jahreswechsel an den Seebrücken der Urlaubsorte. Für das laufende Jahr 2023 wurden dem LAGuS bereits mehr als 470 Feuerwerke angezeigt. Im Jahr 2022 waren es mehr als 430 solcher Feuerwerke angezeigt. Während der Pandemie waren es deutlich weniger Feuerwerke: knapp 190 im Jahr 2020 und 282 im Jahr 2021. Allerdings werden die Zahlen für die Zeit vor der Pandemie noch längst nicht erreicht. 2018 beispielsweise waren dem LAGuS 758 Feuerwerke angezeigt worden.