Wissensbörse für Schwerbehindertenvertretungen

03.01.2024  | LAGuS  | LAGuS

Seit dem 2. Januar 2024 können sich Schwerbehindertenvertretungen und weitere Interessierte für die Fortbildungen des Inklusionsamtes im LAGuS anmelden.

„Für das LAGuS ist es ein gesetzlicher Auftrag und gleichzeitig ein besonderes Anliegen, Schwerbehindertenvertretungen für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Betrieb oder in der Dienststelle fit zu machen“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. „Nur gemeinsam mit allen Partnern kann es uns gelingen, die berufliche Inklusion in MV voranzubringen.“

Vermittelt wird in den Kursen unter anderem Grundlagenwissen, damit Schwerbehindertenvertretungen (SBV) die Interessen schwerbehinderter Menschen im Betrieb kompetent wahrnehmen können. Einen Themenschwerpunkt bilden die damit in Verbindung stehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere des Arbeitsrechts. Hinzu kommen Veranstaltungsangebote zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zu spezifischen Krankheitsbildern und zur Einrichtung barrierefreier Arbeitsplätze. Neu sind 2024 die Themen „Das Netz der Sozialversicherung“ und „Erfolgsbremse interne Kommunikation“.

Insgesamt gibt es etwa 30 Seminare. Die meisten Veranstaltungen finden in Rostock statt. Verschiedene Kurse werden auch in Schwerin und Greifswald angeboten. Planung, Organisation und Durchführung der Schulungsveranstaltungen des Inklusionsamtes im LAGuS übernimmt erstmals die Grone-Bildungszentren Mecklenburg-Vorpommern GmbH.

Schwerbehindertenvertretungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie unterstützen und beraten diesen Personenkreis und wachen darüber, dass die zugunsten schwerbehinderter Beschäftigter geltenden Vorschriften eingehalten werden. Im Interesse dieser Beschäftigten beantragen die SBV entsprechende Maßnahmen, nehmen Hinweise, Anregungen und Beschwerden entgegen und wirken bei den Arbeitgebern auf Umsetzung und Abhilfe hin.

Das Fortbildungsangebot des LAGuS richtet sich auch an Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers, Betriebs- und Personalräte und weitere Personengruppen, zu deren Aufgabenbereich die Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben gehört.

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