Elterngeld: Änderungen ab 01.04.2024
Für Eltern, deren Kind ab 01.04.2024 geboren wird, gibt es hinsichtlich des Elterngeldes zwei Änderungen:
- Die Einkommensgrenze, ab der Eltern und Alleinerziehende keinen Anspruch auf Elterngeld haben, sinkt auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Zum nächsten April 2025 sinkt die Grenze nochmal einmal, dann auf 175.000 Euro.
- Künftig können beide Elternteile in den ersten zwölf Monaten nur noch für einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen. Wenn Eltern länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen möchten, muss sich ein Elternteil für Elterngeld Plus entscheiden.
Die Berechnung des Elterngeldes ändert sich nicht. Der Mindestbetrag verbleibt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend