Inklusionsamt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusionsamtes informieren und beraten Beschäftigte und Unternehmen zu allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben stehen.
Nach § 185 SGB IX erhebt und verwendet das Inklusionsamt die Ausgleichsabgabe, führt den besonderen Kündigungsschutz durch und gewährt Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Ebenso führt das Inklusionsamt Seminare und Bildungsmaßnahmen für die betrieblichen Integrationsteams durch.
Das Inklusionsamt arbeitet eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden, Behindertenverbänden und Gewerkschaften. Für das betriebliche Inklusionsteam ist es ein Ratgeber und Partner.
Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen dauerhaft auf geeigneten Arbeitsplätzen einzugliedern.